Weg zum Führerausweis Kat. A + A1

Gesuchsformular beim kantonalen Strassenverkehrsamt, der Kantonspolizei oder beim Fahrlehrer anfordern und ausfüllen.

Beim erstmaligen Einreichen muss der Gesuchsteller bei der Zulassungsbehörde, oder einer von ihr bezeichneten Stelle, persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsausweis und Foto vorweisen.

Für Bewerber die erstmalig einen Lernfahrausweis der Kat. A oder A1 inkl. einer der Unterkategorien anfordern gelten folgende Bedingungen:

  • Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Prüfung der Basistheorie abgegeben.
  • Die Bewerber müssen mit der Anmeldung zur Prüfung der Basistheorie den Nachweis über den Besuch des Kurses für lebensrettende Sofortmassnahmen erbringen. Der Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre sein.
  • Die Bewerber sollen den Verkehrskundeunterricht (VKU) während der praktischen Grundschulung besuchen. Der Nachweis des Kursbesuches ist bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung zu erbringen.
  • Der Lernfahrausweis für die Kategorien A und A1 ist während 4 Monaten gültig.
  • Der Lernfahrausweis für die Kategorien B und BE ist während 24 Monaten gültig.

Die neuen Ausweiskategorien

Kat. A1 ab 15 Jahren:

Fahrzeuge bis 50 cm3 / max. 11kW Leistung:

  • Basistheorie-Prüfung
  • Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Stunden)
  • Praktische Grundschulung (12 Stunden)
  • Praktische Prüfung

Prüfungsfahrzeug:

Ein zweirädriges Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen (max. 50 cm3).

Kat. A1 ab 16 Jahren:

Motorräder bis 125 cm3 / max. 11kW Leistung:

  • Basistheorie-Prüfung
  • Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Stunden)
  • Praktische Grundschulung (12 Stunden)
  • Praktische Prüfung

Prüfungsfahrzeug:

Ein zweirädriges Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen (max. 125 cm3 / max. 11 kW Leistung).

Kat. A (beschränkt) ab 18 Jahren:

Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW und 0.2kW/kg Leistung:

  • Basistheorie-Prüfung
  • Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Stunden)
  • Praktische Grundschulung (12 Stunden)
  • Praktische Prüfung

Prüfungsfahrzeug:

Ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Kat. A1.

Keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder Kat. A1 ist.

Kat. A (beschränkt) ab 18 Jahren wenn bereits im Besitz des Ausweises Kat. A1:

Motorräder mit einer Motorenleistung von nicht mehr als 35kW und 0.2kW/kg Leistung:

  • Praktische Grundschulung (4 Stunden)
  • Praktische Prüfung

Prüfungsfahrzeug:

Ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Kat. A1.

Kat. A (unbeschränkt):

Motorräder mit einer Motorenleistung von mehr als 35kW und mehr als 0.2kW/kg Leistung:

  • 2 Jahre unfallfrei im Besitz von Kat. A / 35kW
  • Praktische Prüfung

Prüfungsfahrzeug:

Ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorenleistung von mind. 35kW mit 2 Sitzplätzen.

Preise

Fahrausbildung Motorrad:

Einzellektion à 60 Minuten

CHF 80.-

Bei zwei Personen

CHF 60.-

Motorrad Grundkurs:

12 Lektionen à 60 Minuten

CHF 450.-

4 Lektionen à 60 Minuten

CHF 180.-

Motorrad Grundkurs

Nächste Termine

Motorrad Grundkurs ab Frühjahr 2025 wieder verfügbar

Teil 1

Samstag

08:30 – 12:30 Uhr

Teil 2

Samstag

08:30 – 12:30 Uhr

Teil 3

Samstag

08:30 – 12:30 Uhr

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